Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48753
LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15 (https://dejure.org/2016,48753)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.05.2016 - 6 Sa 308/15 (https://dejure.org/2016,48753)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 6 Sa 308/15 (https://dejure.org/2016,48753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,48753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 301 Abs 1 S 1 ZPO
    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - unzulässiges Teilurteil

  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § ... 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, §§ 4 Satz 1, 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 301 Abs. 1 ZPO, § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO, § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 68 ArbGG, § 626 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 286 ZPO, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung eines Chemikanten bei verweigerter Abstimmung der Tagesarbeit mit dem vorgesetzten Meister

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung eines Chemikanten bei verweigerter Abstimmung der Tagesarbeit mit dem vorgesetzten Meister

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1 ; ZPO § 301 Abs. 1 S. 1
    Fristlose Kündigung eines Chemikanten bei verweigerter Abstimmung der Tagesarbeit mit dem vorgesetzten Meister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
    Es kann dahinstehen, ob entgegen § 68 ArbGG, nach dem eine Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Landesarbeitsgericht an das Arbeitsgerichts wegen eines Mangels des Verfahrens nicht zulässig ist, eine solche im Falle eines unzulässigen Teilurteils nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO generell in Betracht kommt (vgl. LAG Köln 15. Dezember 2014 - 4 Sa 574/14 - Rn. 28 unter Verweis auf BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 12 f. und BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 Rn. 28 f., jeweils zitiert nach juris).

    Auch wenn man dies annimmt, hat die Berufungskammer vorliegend von einer Zurückverweisung in Ausübung des ihr nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO zustehenden Ermessens abgesehen und den noch beim Arbeitsgericht anhängigen Teil des Rechtsstreits von Belang - die auf Entfernung der Abmahnungen vom 05. und 08. Dezember 2014 aus der Personalakte des Klägers gerichteten Klageanträge - an sich gezogen (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 23; 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - Rn. 36, BGH 13. Oktober 2000 - V ZR 356/99 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
    Hierbei setzt die Entscheidungsreife voraus, dass das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann bzw. zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil einerseits und dem noch nicht entschiedenen Teil andererseits kein Widerspruch entstehen darf; das bedeutet, dass es für den Erlass eines Teilurteils nicht auf solche Urteils- oder Begründungselemente ankommen darf, die auch bei der weiteren Entscheidung über den noch nicht entscheidungsreifen Teil maßgebend sein können (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12, mwN, zitiert nach juris) .

    Insoweit kommt es nicht nur auf das entscheidende Gericht selbst an, sondern darüber hinaus auf eine auch nur mögliche abweichende Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12 aaO unter Verweis auf BGH 27. Oktober 1999 - VIII ZR 184/98 - zitiert nach juris).

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 860/13

    Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 860/13 - Rn. 31, zitiert nach juris).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
    Zwar gehört zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information des Betriebsrates auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsame Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und deshalb gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen können (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 41, zitiert nach juris).
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
    Ein Arbeitnehmer verweigert die ihm angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachdrücklich nicht leisten will (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 29; 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 39; 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris) .
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 21, zitiert nach juris; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
    Verweigert der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung in der Annahme, er handele rechtmäßig, hat grundsätzlich er selbst das Risiko zu tragen, dass sich seine Rechtsauffassung als unzutreffend erweist (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 22, zitiert nach juris).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar war oder nicht (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 14; 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 39; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar war oder nicht (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 14; 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 39; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
    Ein Teilurteil kommt schon dann nicht in Betracht, wenn es eine Vorfrage entscheidet, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren noch einmal stellt (BAG 08. September 2011 - 2 AZR 388/10 - Rn. 54, zitiert nach juris).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 356/99

    Unzulässigkeit eines Teilurteils

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11

    Jugendamtsleiter - Eintritt in die Beweisaufnahme angekündigt

  • LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14

    Unzulässiges Teilurteil

  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 14 Sa 88/17
    Ein solches Vorgreifen ist immer dann gegeben, wenn in einem Teilurteil über eine Frage erkannt wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann ( BGH 23.09.2015 - I ZR 78/14 -Juris; BAG 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - AP Nr. 347 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 08.09.2011 - 2 AZR 388/10 - NZA 2012, 400 Juris; BGH 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 BGHZ 189/356; LAG Rheinland-Pfalz 31.05.2016 - 6 Sa 308/15 - Juris; OLG München 11.01.2016 -19 U 3924/14 - Juris; OLG Düsseldorf 25.02.2011 - I 23 U 150/10 - Juris; LAG Hessen 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris; OLG München 27.11.2014 - 29 U 1004/14 - Juris ).
  • LAG Hessen, 28.02.2017 - 14 Ta 51/17

    Aussetzung; Hilfsantrag; Unzulässiges Teilurteil; Ermessen; Stufenklage;

    In einem solchen Fall darf ein Teilurteil nach einhelliger Ansicht der Rechtsprechung nicht ergehen (BGH 23.09.2015 - I ZR 78/14 -Juris; BAG 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - AP Nr. 347 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 08.09.2011 - 2 AZR 388/10 - NZA 2012, 400 Juris; BGH 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 BGHZ 189/356; LAG Rheinland-Pfalz 31.05.2016 - 6 Sa 308/15 - Juris; OLG München 11.01.2016 -19 U 3924/14 - Juris; OLG Düsseldorf 25.02.2011 - I-23 U 150/10 - Juris; Hess. LAG 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris; OLG München 27.11.2014 - 29 U 1004/14 - Juris).
  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 204/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

    Dies ist dann gegeben, wenn in einem Teilurteil über eine Frage erkannt wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann ( BGH 23. September 2015 - I ZR 78/14 -Juris; BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - AP Nr. 347 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - NZA 2012, 400 Juris; BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 BGHZ 189/356; LAG Rheinland-Pfalz 31. Mai 2016 - 6 Sa 308/15 - Juris; OLG München 11. Januar .2016 -19 U 3924/14 - Juris; OLG Düsseldorf 25. Februar 2011 - I 23 U 150/10 - Juris; LAG Hessen 13. September 2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris; OLG München 27. November 2014 - 29 U 1004/14 - Juris ).
  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

    Dies ist dann gegeben, wenn in einem Teilurteil über eine Frage erkannt wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann ( BGH 23. September 2015 - I ZR 78/14 -Juris; BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - AP Nr. 347 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - NZA 2012, 400 Juris; BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 BGHZ 189/356; LAG Rheinland-Pfalz 31. Mai 2016 - 6 Sa 308/15 - Juris; OLG München 11. Januar .2016 -19 U 3924/14 - Juris; OLG Düsseldorf 25. Februar 2011 - I 23 U 150/10 - Juris; LAG Hessen 13. September 2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris; OLG München 27. November 2014 - 29 U 1004/14 - Juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19

    Unzulässigkeit eines Teilurteils - Kündigungsschutzklage

    Während einfach gelagerte und wirtschaftlich eher unbedeutende Aspekte, wie zB die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, aus der ersten Instanz in das zweitinstanzliche Kündigungsschutzverfahren zur einheitlichen Entscheidung gezogen werden können (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 31. Mai 2016 - 6 Sa 308/15 - zu A II 1.2 der Gründe, BeckRS 2016, 110820), verbietet sich das vorliegend ausnahmsweise angesichts der hohen wirtschaftlichen Bedeutung und Komplexität des erstinstanzlichen Streitgegenstands.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht